Risikomanagement
Mit dem In-Kraft-Treten des Gesetzes zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung wird aus dem von der öffentlichen Hand erteilten eigentlichen Verwaltungsauftrag eine betriebswirtschaftliche Optimierungsaufgabe.
Das in der Vergangenheit vielfach noch bestimmende "Bauchgefühl" reicht für das Abwägen von geschäftskritischen Entscheidungen kaum mehr aus. Regulatorische Gründe und betriebswirtschaftliche Vorteile sind Anreize, ein Risikomanagementsystem zu schaffen. Die Einrichtung eines Risikomanagementsystems ist eng mit der Einführung neuer Strategien verflochten.
Die Risikostrategie bezieht sich auf unternehmerische Risiken, die möglichst vermieden oder klein gehalten werden wollen, und auf Risiken, die mit dem "Geschäft" zusammen hängen, denn das Produkt der Krankenkassen ist ein Risiko, das nicht ausreichend erkannt, falsch bepreist, unzureichend mit Sicherheiten hinterlegt, ... sein kann. Im engen Bezug zu den Ergebniserwartungen steht immer das damit verbundene Risiko der Abweichung und im schlimmsten Falle der Insolvenz.
Die Anforderungen an das Management und insbesondere an das Risikomanagement innerhalb der gesetzlichen Krankenkassen steigen. Szenarien des eigenen Reagierens und Agierens sind zu entwickeln und die jeweiligen Auswirkungen zu messen. Für die "Messergebnisse" gilt es, Bewertungen zu finden. Letztendlich müssen alle Erkundungen risikonah, also am Versicherten, erfolgen. Das methodische Rückgrat bilden Simulationen auf der Basis stochastischer Modelle, die die Ergebnisse des strategiegemäßen Handelns auf den Gebieten
- Kooperationsmanagement,
- Leistungs- bzw. Versorgungsmanagement,
- Produktmanagement,
- Kundenmanagement,
- Risikomanagement i. e. S. (Risikoteilung)
in ihrem Wechselspiel mit dem dabei erreichten Anpassungsgrad an die eigenen oder aufsichtsrechtlichen Risikovorgaben in Verbindung bringen.
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