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Berechnung einer risikoadäquaten Versicherungsprämie zur Deckung der Haftpflichtrisiken, die aus dem Betrieb von Kernkraftwerken resultieren

Insbesondere aufgrund des nuklearen Unfalls im Kernkraftwerk Fukushima/Japan im März 2011 und der Diskussion um die Laufzeitverlängerung der Kernkraftwerke in Deutschland, ist die Diskussion um die "Restrisiken", die mit dieser Form der Energiegewinnung einhergehen, neu entfacht. Damit stellen sich auch Fragen zur ausreichenden finanziellen Absicherung der Inhaber gegen einen nuklearen Katastrophenfall. Bislang halten die Inhaber entsprechend der gesetzlichen Vorschriften 2,5 Mrd. Euro für mögliche Entschädigungsleistungen, die sich aus Schadenersatzansprüchen aus Stör- und Unfällen eines Kernkraftwerkes ergeben, vor. Zusätzlich stehen ihnen bis 300 Millionen Euro an öffentlichen Mittel der EU zu Verfügung.

Mit der vorliegenden Studie wird die (fiktive) Prämie einer Haftpflichtversicherung für den Schadenfall, der aus einem nuklearen Katastrophenfall auf der Grundlage eines Kernkraftwerk-Stör- oder Unfalls resultiert, ermittelt. Grundlage stellen bereits veröffentlichte Studien zur Eintrittswahrscheinlichkeit und zur möglichen Schadenhöhe dar. Die Autoren beziehen darüber hinaus eigene getroffene Annahmen und daraus resultierende Bewertungen hinsichtlich dieser beiden Faktoren zur Bestimmung eines Risikos in die Berechnungen ein.

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Dr Walter Warmuth
T   +49 (0) 341/ 1 24 55 -32
F   +49 (0) 341/ 1 24 55 -99
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