Der Deutsche Bundestag verabschiedete mit Wirkung zum 1. November 2016 das Gesetz zur Einrichtung eines nationalen Transplantationsregisters zur Verbesserung der transplantationsmedizinischen Versorgung. Die Gesundheitsforen wurden vom GKV-Spitzenverband, der Bundesärztekammer und der Deutschen Krankenhausgesellschaft damit beauftragt, dieses Transplantationsregister zu entwickeln und umzusetzen.
Zudem betreiben die Gesundheitsforen die Geschäftsstelle des Transplantationsregisters, koordinieren den Fachbeirat und unterstützen bei Datenanalysen in der transplantationsmedizinischen Forschung. Das Transplantationsregister soll bis März 2019 aufgebaut, ab Mai 2019 mit den Altdaten aus den Jahren 2006 bis 2016 befüllt und ab 2019 jährlich mit Neudaten angereichert werden. Die Umsetzung des Transplantationsregisters wird vom Bundesgesundheitsministerium mit begleitet.
Weitere Informationen zum Transplantationsregister finden Sie unter www.transplantations-register.de