Selektivverträge gemäß § 140a SGB V sind für Krankenkassen eine ideale Möglichkeit, sich im harten Wettbewerb um versicherte Personen von Mitbewerbenden abzusetzen und besondere, innovative und einzigartige Leistungen anzubieten. Zugleich können sie Anreizstrukturen bei Leistungserbringenden schaffen, die letztlich zu Einsparungen an anderer Stelle (etwa Vermeidung von Krankenhausaufenthalten oder Arzneimitteltherapien) führen.
Dr. Dr. Thomas Ruppel und Julia Fahrinsland beraten seit Jahren Krankenkassen, Managementgesellschaften und Leistungserbringende bei der Gestaltung und Durchführung von Selektivverträgen. In diesem DIGITAL.WISSEN vermitteln sie nicht nur das notwendige juristische Grundwissen, sondern erläutern anhand von praxisbezogenen Beispielen die gesetzlichen Strukturen des Selektivvertragsrechts, vertragliche Gestaltungsmöglichkeiten und deren Grenzen anhand von konkreten Klauselbeispielen.