Zwei Juristen, drei Meinungen
Nicht ohne Grund existiert diese Redewendung, lautet die wohl beliebteste Antwort eines Rechtsberaters doch "Das kommt auf die Auslegung an". Aber was ist damit eigentlich gemeint? Anknüpfungspunkt scheinen stets Worte zu sein. Aber braucht es diese zwingend, um rechtliche Folgen herbeizuführen? Und sollte man diese in reichlicher Zahl in sogenannten "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" verwenden, worauf ist dann zu achten?
Diese und weitere spannende Fragen beantworten wir in unserem DIGITAL.WISSEN, das Ihnen einen Überblick über die Grundlagen des deutschen Vertragsrechts liefert und Ihnen so sowohl im Arbeits- als auch im Privatleben einen souveräneren Umgang mit alltäglichen Rechtsfragen ermöglicht.